Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel ist bemüht, seine digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barierefrei-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP). Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.

 

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.zwem.de

 

Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.09.2026 erstellt und zuletzt am 24.09.2026 überprüft und aktualisiert.

 

Unsere Webseite bietet folgende Möglichkeiten:


Textgröße
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

 

Vorlesen lassen
Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. 

 

Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Die Website ist weitestgehend uneingeschränkt zugänglich. Einzelne nur eingeschränkt zugängliche Inhalte und Funktionen werden zeitnah entsprechend angepasst.

 

b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Webseiten, z.B. PDF-Dateien, vollständig barrierefrei gestaltet werden. 

 

Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. Darüber hinaus verweisen wir z.T. auf Internetseiten, auf deren Barrierefreiheit und freie Zugänglichkeit wir keinen Einfluss haben.

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Rheinland-Pfalz eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.

 

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage per E-Mail der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.zwem.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wenden:

 

Katja Lüke
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung 
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

 

Tel.: 06131 16 5342 
Fax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de
 
Gesetze und Verordnungen
Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV-RP. Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel bietet dieser Verpflichtung entsprechend barrierefreie Angebote auf ihrer Website an.

 

Das Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz zur Gleichstellung behinderter Menschen (kurz LGGBehM) hat folgende Ziele: die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

 

Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in Rheinland-Pfalz, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.

 

Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden.
 
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.zwem.de auffallen, können Sie per E-Mail jederzeit mit uns in Verbindung treten.

 

Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel
Max-Planck-Str. 13
54516 Wittlich
E-Mail: wasser@zwem.de

 

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb eines Monats zu beantworten.