Bekanntmachung
Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel
in Wittlich
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hat mit Schreiben vom 16.01.2012 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 277) in der zur Zeit geltenden Fassung die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes in ihrer Sitzung vom 06.12.2011 einstimmig beschlossene Änderung der Verbandsordnung festgestellt.
Danach ändert sich die Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel wie folgt:
Artikel 1
§ 1 - Verbandsmitglieder – erhält folgende Fassung:
Mitglieder des Zweckverbandes sind:
1. Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für die Ortsgemeinden/Stadt:
Brauneberg, Kesten, Bernkastel-Kues *), Lieser, Maring-Noviand, Wintrich, Lösnich, Neumagen-Dhron, Piesport, Minheim
*) Teillieferung
4. Verbandsgemeinde Schweich für die Ortsgemeinde:
Trittenheim
Artikel 2
§ 6 - Verbandsversammlung – erhält folgende Fassung:
(3) Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben insgesamt 101 Stimmen, die sich wie
folgt verteilen:
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues 19 Stimmen
Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf 13 Stimmen
Verbandsgemeinde Manderscheid 12 Stimmen
Verbandsgemeinde Schweich 2 Stimmen
Verbandsgemeinde Speicher 3 Stimmen
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2 Stimmen
Verbandsgemeinde Wittlich-Land 22 Stimmen
Landkreis Cochem-Zell 11 Stimmen
Stadt Wittlich 17 Stimmen
Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden.
Zur Ermittlung der Stimmenanteile der Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und des Landkreises Cochem-Zell werden die geleisteten Baukostenzuschüsse nach der Vorhaltung von Wasser entsprechend der Wasserbedarfsermittlung -Qmax 2020- aus dem Jahre 2011
verteilt.
Artikel 3
§ 10 - Aufwandsdeckung – erhält folgende Fassung:
(4) Für die Anlagen der Gewinnung, Aufbereitung und Transport haben die Wasserversorgungs- betriebe der Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Wasserbedarfsermittlung -Qmax 2020- aus dem Jahre 2011 zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten Baukostenzuschüsse zu zahlen; und zwar wie folgt:
die Verbandsgemeinden Qmax
Bernkastel-Kues 20,24 % Kröv-Bausendorf 11,68 %
Manderscheid 10,66 %
Schweich 1,66 %
Speicher 2,90 %
Traben-Trarbach 2,64 %
Wittlich-Land 20,13 %
der Landkreis Cochem-Zell 12,06 %
die Stadt Wittlich 18,03 %
(5) Für die Anlagen der Speicherung und Druckerhöhung haben die Wasserversorgungsbetriebe
der Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Wasserbedarfsermittlung –Qmax 2020- aus dem Jahre 2011 zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten Baukostenzuschüsse zu zahlen;
und zwar wie folgt:
die Verbandsgemeinden Qmaxmod
Bernkastel-Kues 14,25 % Kröv-Bausendorf 16,19 %
Manderscheid 14,79 %
Schweich 2,30 % Speicher 4,02 %
Traben-Trarbach 0,98 %
Wittlich-Land 27,92 %
der Landkreis Cochem-Zell 8,98 %
die Stadt Wittlich 10,57 %
(6) Für die Rückzahlung der Darlehensschulden haben die Wasserversorgungsbetriebe der Gebietskörperschaften auf der Grundlage der jeweils gültigen Haushaltssatzung den Kapitaldienst zu zahlen; und zwar wie folgt:
die Verbandsgemeinden
Bernkastel-Kues 18,91 % Kröv-Bausendorf 12,69 %
Manderscheid 11,58 %
Schweich 1,80 %
Speicher 3,15 %
Traben-Trarbach 2,27 %
Wittlich-Land 21,87 %
der Landkreis Cochem-Zell 11,37 % die Stadt Wittlich 16,36 %
Artikel 4
Inkrafttreten
Die Änderung der Verbandsordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 066-ZV Eifel-Mosel/21a
Trier, 16.01.2012
Im Auftrag:
gez.: Ulrich Radmer